Infos

Dein Weg zum Führerschein!

NEU seit 01.04.2021:

B197
Die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  •  Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  •  Eine 15-minütige Testfahrtmit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  •  Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.

 

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für Mofa braucht man nur ein Passbild.

Für alle Fahrerlaubnisklasse benötigt man:

  • Ein biometrisches Passbild
  • Bestandener Sehtest
  • Erste Hilfe Bescheinigung (entfällt bei Erweiterung)

Wer bei Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17) teilnehmen möchte, braucht zusätzlich:
Kopie des Führerscheins  (Vorder- und Rückseite) der Begleitperson/en


BEGLEITETES FAHREN AB 17 (BF 17)

Mehr Infos: www.bmvi.de

Um als Begleiter zugelassen zu werden, muss eine Person:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
  • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.

 

Das Antragsverfahren dauert ca. 6 Wochen von Antragsabgabe auf dem Rathaus, über Gebührenbescheid vom Landratsamt bis die Daten beim TÜV online verfügbar sind und eine Prüfung möglich ist.


THEORIE

Die Ausbildung in der Theorie umfasst für Bewerber aller Klassen 12 Doppelstunden (90 Minuten)
Grundstoff, falls bereits ein Führerschein vorhanden ist reichen 6 Doppelstunden aus.
Hinzu kommt der klassenspezifische Unterricht für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse:
Klasse B:                2 Doppelstunden
Klasse A1, A2, A:  4 Doppelstunden
Klasse AM:            2 Doppelstunden
Klasse L:                2 Doppelstunden


PRAXIS

Die Ausbildung in der Praxis umfasst Übungsstunden und Sonderfahrten. Die Anzahl der Übungsstunden hängt von vielen Faktoren ab und variiert  von Fahrschüler zu Fahrschüler.

Die Sonderfahrten finden gegen Ende der Ausbildung statt und setzten sich aus 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten zusammen (bei BE sind es 3 ÜL, 1 AB und 1 NF).

Bei Aufstieg nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf A2, sowie nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf A muss lediglich eine praktische Prüfung gemacht werden. Eine Ausbildung in Theorie und Praxis ist nicht vorgeschrieben.

Für die Klasse L benötigt man keine praktische Ausbildung. Für weitere Informationen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.